§ 27 Staatsgrenze Österreich - TschechoslowakArtikel 27
ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze
Arbeiten nach diesem Vertrag, die mit einer Vermessung verbunden sind, müssen unter gemeinsamer Leitung von Vermessungsfachleuten beider Vertragsstaaten durchgeführt werden.