Privilegien, Befreiungen und Immunitäten · Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT
§ 10 Privilegien, Befreiungen und Immunitäten
Vorsichtsmaßnahmen
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, alle im Interesse ihrer Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen.