NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 51 NRWORückerstattung des Kostenbeitrages
2. Abschnitt Wahlbewerbung
Wird ein Landeswahlvorschlag nicht veröffentlicht, so ist der Kostenbeitrag (§ 43 Abs. 4) zurückzuerstatten.
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
2. Abschnitt Wahlbewerbung
Wird ein Landeswahlvorschlag nicht veröffentlicht, so ist der Kostenbeitrag (§ 43 Abs. 4) zurückzuerstatten.