Staatsgrenze Österreich - Deutschland · Staatsgrenze Österreich - Deutschland
§ 7 Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Artikel 7
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und die Anwendung dieses Vertrages sind die Bestimmungen des Artikels 32 des Vertrages vom 29. Februar 1972 anzuwenden.