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Aufgaben und Organisation des auswärtige · Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut

§ 20 Aufgaben und Organisation des auswärtigeÖffentliche Erklärungen

2. Abschnitt Organisations- und dienstrechtliche Bestimmungen

ДействуетОфициальный текст

Bedienstete des auswärtigen Dienstes und österreichische Honorarfunktionäre, die nicht als Privatperson, sondern in ihrer amtlichen Eigenschaft oder offenkundig im Zusammenhang mit ihrer im auswärtigen Dienst ausgeübten Funktion öffentliche Erklärungen abgeben, an Diskussionsveranstaltungen teilnehmen, Vorträge halten, Interviews geben oder Aufsätze, Artikel, Leserbriefe und dergleichen veröffentlichen, haben dabei die ihnen erteilten Dienstinstruktionen zu beachten.