ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1419 ABGB
Drittes Hauptstück. Von Aufhebung der Rechte u. Verbindlichkeiten.
Hat der Gläubiger gezögert, die Zahlung anzunehmen; so fallen die widrigen Folgen auf ihn.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Drittes Hauptstück. Von Aufhebung der Rechte u. Verbindlichkeiten.
Hat der Gläubiger gezögert, die Zahlung anzunehmen; so fallen die widrigen Folgen auf ihn.