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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1465 ABGB2) Verlauf der Zeit.

Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.

ДействуетОфициальный текст

Zur Ersitzung und Verjährung ist auch der in dem Gesetze vorgeschriebene Verlauf der Zeit nothwendig. Außer dem durch die Gesetze für einige besondere Fälle festgesetzten Zeitraume, wird hier das in allen übrigen Fällen zur Ersitzung oder Verjährung nöthige Zeitmaß überhaupt bestimmt. Es kommt dabey sowohl auf die Verschiedenheit der Rechte und der Sachen, als der Personen an.