ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1492 ABGB
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Wie lange das Wechselrecht einem Wechselbriefe zu Statten komme, ist in der Wechselordnung bestimmt.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Wie lange das Wechselrecht einem Wechselbriefe zu Statten komme, ist in der Wechselordnung bestimmt.