ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1501 ABGB
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Auf die Verjährung ist, ohne Einwendung der Parteyen, von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Auf die Verjährung ist, ohne Einwendung der Parteyen, von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen.