ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 605 ABGBVermutete Ersatzerbschaft
Zehntes Hauptstück Von der Ersatz- und Nacherbschaft
Es wird vermutet, dass der Verstorbene die Nachkommen eingesetzter Kinder zu Ersatzerben einsetzen wollte.
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- In Kraft seit 2017-01-01