ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 777 ABGB3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten
II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung römisch zwei. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.
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