ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 946 ABGBUnwiderruflichkeit der Schenkungen.
Achtzehntes Hauptstück. Von Schenkungen.
Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Achtzehntes Hauptstück. Von Schenkungen.
Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden.