§ 157l IOEinstellung
Vierter Abschnitt Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung
Bei einem Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gilt § 157e Abs. 2 nicht.
Vierter Abschnitt Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung
Bei einem Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gilt § 157e Abs. 2 nicht.