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Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlich · Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (BR Jugoslawien)

§ 1 Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichArtikel 1.

Rechtsschutz.

ДействуетОфициальный текст

Die Angehörigen des einen der vertragschließenden Staaten haben auf dem Gebiete des anderen vertragschließenden Staates freien Zutritt zu den Gerichten und können vor diesen unter den gleichen Bedingungen wie Inländer auftreten.