Vollstreckung von Unterhaltstiteln (BR J · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (BR Jugoslawien)
§ 9 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (BR J
Artikel 9
Aus Anlaß des Antrages auf Bewilligung der Vollstreckung darf dem Antragsteller eine Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten oder ein vorschußweiser Erlag für Gebühren nicht auferlegt werden.