§ 6 AktGGrundkapital
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt. Es hat auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag zu lauten.
История изменений
- In Kraft seit 2017-07-27
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt. Es hat auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag zu lauten.