§ 85 AktGStellvertreter von Vorstandsmitgliedern
ERSTER ABSCHNITT Vorstand
Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.
История изменений
- In Kraft seit 2009-08-01
ERSTER ABSCHNITT Vorstand
Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.