Nachlaßangelegenheiten (Ungarn) · Nachlaßangelegenheiten (Ungarn)
§ 17 Nachlaßangelegenheiten (Ungarn)
Artikel 17
Dieser Vertrag berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die einem oder beide der Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages binden.