§ 117 StVGMitwirkung des Arztes
Zehnter Unterabschnitt Ordnungswidrigkeiten
Die Strafe des Hausarrestes darf nicht vollzogen werden, wenn und solange nach der Erklärung des Anstaltsarztes die Gesundheit des Strafgefangenen dadurch gefährdet würde.
Zehnter Unterabschnitt Ordnungswidrigkeiten
Die Strafe des Hausarrestes darf nicht vollzogen werden, wenn und solange nach der Erklärung des Anstaltsarztes die Gesundheit des Strafgefangenen dadurch gefährdet würde.