Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Übereinkommen über die Geltendmachung vo · Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

§ 15 Übereinkommen über die Geltendmachung voKÜNDIGUNG

Artikel 15

ДействуетОфициальный текст

(1) Jeder Vertragsteil kann dieses Übereinkommen durch Mitteilung an den Generalsekretär kündigen. Die Kündigung kann sich auch auf einige oder alle der in Art. 12 erwähnten Gebiete beziehen.

(2) Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Eingang dieser Mitteilung beim Generalsekretär wirksam. Fälle, die zur Zeit des Wirksamwerdens der Kündigung anhängig sind, bleiben davon unberührt.