Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
§ 66 Patentgesetz 1970
II. PATENT-BEHÖRDEN UND PATENT-EINRICHTUNGEN römisch zwei. PATENT-BEHÖRDEN UND PATENT-EINRICHTUNGEN
Die Senate der Nichtigkeitsabteilung sind von den Vorsitzenden von Fall zu Fall zusammenzusetzen. Dabei ist auf die Belastung und bei den fachtechnischen Mitgliedern auch auf das im Einzelfall in Betracht kommende Fachgebiet Bedacht zu nehmen.
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- In Kraft seit 2014-01-01