Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
§ 88 Patentgesetz 1970Einheitlichkeit
III. VERFAHREN römisch drei. VERFAHREN A. Erteilung von Patenten
Die Anmeldung darf nur eine einzige Erfindung oder eine Gruppe von Erfindungen enthalten, die untereinander in der Weise verbunden sind, daß sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.
История изменений
- In Kraft seit 1984-12-01