Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

StGB · Strafgesetzbuch

§ 315 StGBErschleichung eines Amtes

Dreiundzwanzigster Abschnitt Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes

ДействуетОфициальный текст

Wer wissentlich eine zur Übertragung eines öffentlichen Amtes berufene Stelle über eine Tatsache täuscht, die nach einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung die Übertragung eines bestimmten öffentlichen Amtes ausschließen würde, und dadurch bewirkt, daß ihm dieses Amt übertragen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

История изменений
  • In Kraft seit 2016-01-01