UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 16 UHG
I. ABSCHNITT römisch eins. ABSCHNITT
Rekurse sind samt der Urschrift der angefochtenen Entscheidung einzureihen.
UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
I. ABSCHNITT römisch eins. ABSCHNITT
Rekurse sind samt der Urschrift der angefochtenen Entscheidung einzureihen.