UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 37 UHG
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT
Zur Zeit des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängige Hinterlegungs- und Einreihungsverfahren sind nach diesem Bundesgesetz weiterzuführen.
UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT
Zur Zeit des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängige Hinterlegungs- und Einreihungsverfahren sind nach diesem Bundesgesetz weiterzuführen.