StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 167 StPODefinitionen
1. Abschnitt Fahndung
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
2. „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.
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- In Kraft seit 2008-01-01