StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 447 StPO
22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
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- In Kraft seit 2008-01-01