Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn) · Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)
§ 9 Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)
Artikel 9
Übersetzungen von Ersuchen, die nach diesem Vertrag gestellt werden, sowie von beigefügten Unterlagen sind, vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 10, nicht erforderlich.