FWBG · Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz
§ 9a FWBG
3. Abschnitt Verfahrensvorschriften und sonstige Bestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.