Rechtshilfe in Strafsachen (Italien) · Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
§ 6 Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
Artikel VI Artikel römisch sechs
(zu Artikel 7 des Übereinkommens)
Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheidungen werden nur auf dem in Artikel 7 des Übereinkommens vorgesehenen Weg zugestellt.