EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 59 EPÜ
Mehrere Anmelder
Die europäische Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern oder von mehreren Anmeldern, die verschiedene Vertragsstaaten benennen, eingereicht werden.
EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
Mehrere Anmelder
Die europäische Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern oder von mehreren Anmeldern, die verschiedene Vertragsstaaten benennen, eingereicht werden.