EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 6 EPÜ
Sitz
(1) Die Organisation hat ihren Sitz in München.
(2) Das Europäische Patentamt wird in München errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.
EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
Sitz
(1) Die Organisation hat ihren Sitz in München.
(2) Das Europäische Patentamt wird in München errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.