Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Europäisches Übereinkommen über die inte · Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen

§ 52 Europäisches Übereinkommen über die inte

Artikel 52

ДействуетОфициальный текст

Der ersuchte Staat hat das Recht, den Verurteilten wieder in die Rechte einzusetzen, die ihm auf Grund einer in Anwendung dieses Abschnitts getroffenen Entscheidung aberkannt worden sind.