§ 6 Anerkennung und Vollstreckung von Entsch
Artikel 6
Die Zuständigkeit eines Gerichtes, das eine Entscheidung über eine Widerklage gefällt hat, wird im Sinne dieses Abkommens anerkannt, wenn das Gericht gemäß Artikel 5 zur Entscheidung über die Hauptklage zuständig war.