§ 29 Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrec
Artikel 29
Unter Konkurs- oder Ausgleichsgericht im Sinne dieses Vertrages ist auch der österreichische Konkurs- oder Ausgleichskommissär zu verstehen.
Artikel 29
Unter Konkurs- oder Ausgleichsgericht im Sinne dieses Vertrages ist auch der österreichische Konkurs- oder Ausgleichskommissär zu verstehen.