UVG · Unterhaltsvorschußgesetz 1985
§ 10 UVGZuständigkeit
Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.
История изменений
- In Kraft seit 2010-01-01
UVG · Unterhaltsvorschußgesetz 1985
Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.