§ 0 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlic
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen
StF: BGBl. Nr. 406/1985 (NR: GP XVI RV 354 AB 532 S. 75. BR: AB 2945 S. 456. )
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen, von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern,
sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 20 am 1. November 1985 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.