Auslieferung (Protokoll) (Australien) · Auslieferung (Protokoll) (Australien)
§ 0 Auslieferung (Protokoll) (Australien)
PROTOKOLL zwischen der Republik Österreich und Australien über die Abänderung des am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Auslieferungsvertrages
StF: BGBl. Nr. 661/1986 (NR: GP XVI RV 891 AB 986 S. 147. BR: AB 3169 S. 479. )
Die Republik Österreich und Australien
IN DEM WUNSCH, den am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Australischen Bund über die Auslieferung *) abzuändern,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 718/1974
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 6 Abs. 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 am 1. Feber 1987 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.