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Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Ita · Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Italien)

§ 0 Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Ita

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ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER KONKURS UND AUSGLEICH

StF: BGBl. Nr. 44/1990 (NR: GP XVI RV 24 AB 77 S. 20. BR: AB 2765 S. 439. )

In dem Wunsch, zwischen Österreich und Italien die Beziehungen in Angelegenheiten des Konkurses und Ausgleichs zu regeln,

Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

Herrn Dr. Georg Schlumberger,

außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in der Italienischen Republik

Der Präsident der Italienischen Republik:

Herrn Luciano Radi,

Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 Abs. 2 mit 20. März 1990 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.