Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Ita · Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Italien)
§ 0 Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Ita
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER KONKURS UND AUSGLEICH
StF: BGBl. Nr. 44/1990 (NR: GP XVI RV 24 AB 77 S. 20. BR: AB 2765 S. 439. )
In dem Wunsch, zwischen Österreich und Italien die Beziehungen in Angelegenheiten des Konkurses und Ausgleichs zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Georg Schlumberger,
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in der Italienischen Republik
Der Präsident der Italienischen Republik:
Herrn Luciano Radi,
Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 Abs. 2 mit 20. März 1990 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.