HVertrG 1993 · Handelsvertretergesetz
§ 25 HVertrG 1993Konkurrenzklausel
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird, ist unwirksam.