§ 11 GMGPfandrecht
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Das Gebrauchsmuster kann Gegenstand eines Pfandrechtes sein.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Das Gebrauchsmuster kann Gegenstand eines Pfandrechtes sein.