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Europäisches Patentübereinkommen - Revis · Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63

§ 4 Europäisches Patentübereinkommen - Revis

ДействуетОфициальный текст

Artikel 4

Inkrafttreten

Die revidierte Fassung des Artikels 63 des Europäischen Patentübereinkommens tritt zwei Jahre nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von neun Vertragsstaaten oder am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch den Vertragsstaat in Kraft, der diese Förmlichkeit als letzter aller Vertragsstaaten vornimmt, wenn dieser Zeitpunkt der frühere ist.