Auslieferungsübereinkommen (Niederlande) · Auslieferungsübereinkommen (Niederlande)
§ 0 Auslieferungsübereinkommen (Niederlande)
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande nach Art. 27 Abs. 4 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
StF: BGBl. Nr. 847/1995 (NR: GP XIX RV 197 AB 315 S. 46. BR: AB 5060 S. 603. )
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 20. bzw. 25. Oktober 1995 abgegeben; die Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ссылается на
- Auslieferungsübereinkommen (Niederlande) ст. 27