Errichtung von drei weiteren Notarstelle · Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
§ 0 Errichtung von drei weiteren Notarstelle
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
StF: BGBl. II Nr. 16/1999
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Ссылается на
- Errichtung von drei weiteren Notarstelle ст. 9