§ 9b Protokoll zum Madrider Abkommen über die
Gebühren für bestimmte Eintragungen
Jede Eintragung auf Grund des Art. 9 oder 9bis kann von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.
Gebühren für bestimmte Eintragungen
Jede Eintragung auf Grund des Art. 9 oder 9bis kann von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.