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Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde · Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)

§ 1 Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde

Artikel 1.

ДействуетОфициальный текст

Die zu Vorarlberg gehörige Gemeinde Mittelberg wird, unbeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät, dem Zollsystem des Deutschen Reichs, wie dasselbe gegenwärtig besteht oder sich in Zukunft gestalten möchte, angeschlossen.

Die Zollgrenze an dem anzuschließenden Gebietstheil soll durch beiderseitige Commissarien festgestellt werden.