Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)
§ 0 Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten
StF: BGBl. Nr. 220/1950
BGBl. Nr. 116/1951
BGBl. Nr. 25/1952
BGBl. Nr. 205/1952
BGBl. Nr. 59/1953
BGBl. Nr. 226/1954
BGBl. Nr. 168/1955
BGBl. Nr. 196/1956
Die österreichische Bundesregierung und die italienische Regierung haben, um den Transfer der Vermögenswerte von Personen, welche die italienische Staatsbürgerschaft auf Grund des Gesetzdekretes Nr. 23 vom 2. Februar 1948 wiedererworben haben, von Österreich nach Italien zu ermöglichen, folgendes vereinbart:
Vorstehendes Übereinkommen wurde am 4. Oktober 1950 in Rom unterzeichnet; es ist daher gemäß seinem Artikel 9 an diesem Tage in Kraft getreten.