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Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)

§ 6 Vermögenstransfer der Südtiroler RückoptArtikel 6

ДействуетОфициальный текст

Die zu transferierenden Beträge sind bei der Oesterreichischen Nationalbank in Wien direkt oder im Wege eines österreichischen Kreditinstitutes einzuzahlen.

Die Oesterreichische Nationalbank wird für jede erhaltene Einzahlung dem Ufficio Italiano dei Cambi eine auf U.S.A.-Dollar lautende Einzahlungsbestätigung übermitteln, die als Zahlungsauftrag zu Lasten des im österreichisch-italienischen Zahlungsabkommens vom 22. April 1950 vorgesehenen Kontos B gilt.