Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensach · Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (BRD)
§ 14 Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensach
Artikel 14
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und der Vollzug von Freiheitsstrafen sind von der Rechtshilfe ausgenommen.