§ 16 FinStrGGeldstrafen.
I. Hauptstück. römisch eins. Hauptstück. Allgemeiner Teil.
Die Mindestgeldstrafe beträgt 20 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.
История изменений
- In Kraft seit 2007-12-29
I. Hauptstück. römisch eins. Hauptstück. Allgemeiner Teil.
Die Mindestgeldstrafe beträgt 20 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.